Vollversammlungen

Nächste Vollversammlung

Den Termin der nächsten Vollversammlung könnt ihr in den Semesterterminen der RWTH finden. Die Hochschule hat dazu an diesem Tag einen DIES eingerichtet, was bedeutet, dass zwischen 10 Uhr und 14 Uhr keine Lehrveranstaltungen stattfinden.

Was ist eine Vollversammlung

Die Vollversammlung (VV) ist die Versammlung aller Studierenden der Fachschaft und das oberste Beschluss fassende Organ der Fachschaft. Mit Fachschaft sind hierbei alle Studierenden der Biologie oder Biotechnologie gemeint*.

Da die „tägliche Arbeit“ im wesentlichen vom Fachschaftsrat (FS-Rat) erledigt wird, ist die Hauptaufgabe der VV diesen zu wählen und zu entlasten. Insbesondere kontrolliert die VV die Finanzführung des FS-Rates, wozu sie zwei Kassenprüferinnen bzw. Kassenprüfer und zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter wählt.

Das folgende Diagramm soll die Verknüpfungen der verschiedenen Organe und Personen verdeutlichen:

Ganz praktisch wird auf der VV vom FS-Rat berichtet, was im vergangenen Semester passiert ist.

Auf der VV werden außerdem Vertreter für die verschiedenen Gremien in der Fachgruppe und der Fakultät vorgeschlagen und bestätigt. Diese Vorschläge werden dann an den Fakultätsrat weitergegeben, der schließlich die tatsächliche Besetzung der Gremien vornimmt.

Die VV kann grundsätzliche Beschlüsse fassen und dem FS-Rat „Arbeitsaufträge“ erteilen, solange diese den Aufgaben der Fachschaft entsprechen.

Die VV ist ab 15 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern der Fachschaft beschlussfähig. Beschlüsse werden in der Regel durch einfache Mehrheit (mehr „Ja“ als „Nein“ Stimmen) gefasst. Auf Antrag sind Abstimmungen geheim durchzuführen.

Als oberstes beschlussfassendes Organ der Fachschaft kann auch nur die VV die Fachschaftsordnung ändern. Dies muss jedoch in der Tagesordnung auf der Einladung ersichtlich sein und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Anwesenden.

Protokolle von vergangenen Vollversammlungen

Ältere Protokolle können bei Bedarf bei der Fachschaft angefordert werden.

Links / Ordnungen:

  1. Fachschaftsordnung der Fachschaft Biologie und Biotechnologie (I/3)
  2. Satzung der Studierendenschaft

*: Laut Fachschaftsordnung gehören der Fachschaft alle Studierenden „im Fach Biologie oder Biotechnologie mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master“ an. Natürlich gehören die Studierenden im neuen „Master Ökotoxikologie“ auch dazu (hier schlägt die Satzung der Studierendenschaft unsere Fachschaftsordnung). Außerdem gehören die Lehramtsstudierenden mit erstem Fach Biologie auch zur Fachschaft I/3.

Es ist außerdem eine „Fachschaftszuordnungsordnung“ vom Studierendenparlament beschlossen worden. Diese tritt aber erst in Kraft, wenn die Hochschule sie umsetzen kann und veröffentlicht hat. Das scheitert leider gerade an der Dynamik und der Software im Studierendensekretariat.