Neue Regelung zur Anmeldung von Bachelorarbeiten

Achtung: Wichtig für alle angehenden Bacheloranden!

Liebe Studierende,

im vergangenen Monat hat der Prüfungsausschuss (PA) eine Mail rumgeschickt, in der es unter anderem darum ging, eine bessere Regelung für das zur Bachelorarbeit (BA) gehörende Methodenpraktikum zu finden. Dafür wurde sich auf folgendes geeinigt:

Das bisher kaum definierte Methodenpraktikum soll nun eigenständig angemeldet werden. Diese Anmeldung geschieht VOR der Anmeldung der eigentlichen BA und erfolgt nur zwischen Studierender/Studierendem, professoralem Betreuer und dem Prüfungsausschuss ohne Einbezug des ZPAs. Das Formular dazu („Antrag zur Anmeldung des projektorientierten Methodenpraktikums“) findet ihr im Formularschrank des Prüfungsausschusses. Dieser Antrag MUSS VOR dem Beginn eurer Laborarbeit ausgefüllt und dem PA-Vorsitzenden vorgelegt werden. Erst NACH ABGABE dieses Zettels dürft ihr das 7 bis 8-wöchige Methodenpraktikum beginnen (in dem ihr natürlich schon mit dem Bearbeiten eures BA-Themas anfangen könnt). In der Zeit könnt ihr beim ZPA schonmal den gelben Zettel zum offiziellen Anmelden der eigentlichen BA abholen. Nach Ablauf dieser Zeit MUSS dieser Zettel gemeinsam mit dem gelben Zettel wieder zum PA-Vorsitz gebracht werden, der das Bestehen des Praktikums zur Kenntnis nimmt und nun den auch für das ZPA offiziellen gelben Zettel zur Anmeldung der Bachelorarbeit unterschreibt. Gemeinsam mit diesen beiden Dokumenten MUSS der Material- und Methodenteil zu allem, was ihr bisher im Praktikum gemacht habt, abgegeben werden. Dieser wird nicht benotet und dient einfach nur als Nachweis, dass ihr das Praktikum abgeschlossen habt. Natürlich dürft ihr diesen Teil später für eure BA verwenden.

Somit beträgt die Mindestbearbeitungszeit von Bachelorarbeiten jetzt 7-8 Wochen, da ihr das Methodenpraktikum vorher nicht bescheinigt bekommen könnt. Wir versprechen uns davon ein durchsichtigeres Verfahren für alle Studierenden schaffen zu können.

WICHTIG für alle, die momentan an einer BA sitzen:

Ab dem 01.08.2018 wird dieser Nachweis über das Methodenpraktikum vom Prüfungsausschuss für das Anmelden der BA verlangt. Wer also momentan an seiner Bachelorarbeit sitzt und diese noch nicht angemeldet hat, sollte das VOR diesem Stichtag tun, da er sonst genannten Nachweis erbringen müsste (was rückwirkend dann schwierig wird).